Auswanderung : [Gebiete] [Gründe]
[Aussiedlung] [Wege]
Herkunftsgebiete:
Aus Hessen erfolgte die Hauptauswanderung (1763 -1767) ins Wolgagebiet
und später, Anfang des 19. Jahrhunderts, auch in die Schwarzmeerregion.
Aus Danzigwestpreußen kamen die Mennoniten (1789-1804), aber auch
Katholiken und Evangelische. Aus Polen zogen 1814/42 die früher
aus Preußen und Württemberg eingewanderten Deutschen nach
Bessarabien. Die meisten Auswanderer stammten aber aus Südwest-
und Süddeutschland: Württemberg, Baden, Pfalz, Elsass, Rheinhessen
und das an Württemberg anschließende bayrische Schwaben.
Nach Wolhynien wanderten in drei Schüben (1812/31/61) Deutsche
aus verschiedenen Gegenden Deutschlands und Polens ein. Die letzten
Mutterkolonien wurden 1854/59 durch die Mennoniten an der Samara/Wolga
gegründet.
Auswanderungsgründe:
Die von den Zaren versprochenen Privilegien erschienen besonders
verlockend angesichts der Not und der Missstände, vor allem in
Hessen und Südwestdeutschland:
- politische Unterdrückung durch die eigenen Fürsten und
durchfremde Mächte,
- Heeres- und Frontdienste für die eigenen Fürsten und für
fremdeMächte (z.B. Verkauf von Soldaten nach Amerika),
- wirtschaftliche Not, Missernten, Hungerjahre (z.B. Württemberg1816),
- strenge, oft ungerechte Verwaltung,
- Beeinträchtigung der Glaubensfreiheit,
- Siebenjähriger Krieg,
- Napoleonische Kriege,
- fremde Besatzung.
Planmäßige Ansiedlung von Deutschen unter Katharina II.
(1762-1796), Paul I. (1796-1801) und Alexander I. (1801 -1825):
In weiten Teilen Russlands gab es große zusammenhängende
Landstriche fruchtbaren, unbewohnten und ungenutzten Bodens. Die Ende
des 18. Jahrhunderts geführten Kriege mit der Türkei brachten
zudem eine gewaltige Ausdehnung des Territoriums in der Südukraine,
das ebenfalls kaum besiedelt war. Um dem Land neue Einnahmen zu verschaffen,
erließ Katharina II. am 22. Juli 1763 ein Manifest, in dem Ausländer
aufgefordert wurden, sich in Russland niederzulassen. Die wichtigsten
Bestimmungen dieses Manifestes lauteten:
"Verstauen Wir allen Ausländern in Unser Reich zu kommen,
um sich in allen Gouvernements, wo es einem jeden gefällig, häuslich
niederzulassen."
"Gestatten Wir allen in Unser Reich ankommenden Ausländern
unverhindert die freye Religions-Uebung nach ihren kirchlichen Satzungen
und Gebräuchen."
"Soll keiner unter solchen zur häuslichen Niederlassung nach
Russland gekommenen Ausländer an Unsere Cassa die geringsten Abgaben
entrichten und weder gewöhnliche oder außerordentliche Dienste
zu leisten gezwungen seyn" (Wer sich in unbebauter Gegend niederließ,
genoss 30 Freijahre, sonst 5-10 Jahre).
"Solche in Russland sich niedergelassene Ausländer sollen
während der ganzen Zeit ihres Hierseyns wider Willen weder in Militär-
noch in Civildienst genommen werden."
In Bezug auf den Landbesitz und die Landordnung waren für die spätere
Entwicklung der Kolonisten (so hießen die Siedler) folgende Ergänzungsbestimmungen
von entscheidender Bedeutung:
Alle zur Ansiedlung den Kolonisten angewiesenen Ländereien wurden
ihnen zum unantastbaren und erblichen Besitz auf ewige Zeiten überlassen,
jedoch nicht als persönliches Eigentum, sondern als Gemeingut einer
jeden Kolonie (Gemeinde).
Diese Ländereien durften ohne Wissen und Willen der über sie
gesetzten Obrigkeit (Gemeindeverwaltung) von den Kolonisten weder verkauft
noch abgetreten werden.
Den Kolonisten war es gestattet, zur Ausbreitung und Verbesserung ihrer
Wirtschaften, Grundstücke von Privatpersonen zu kaufen und überhaupt
als Eigentum zu erwerben.
Die von der Krone angewiesenen Landanteile erbte im allgemeinen der
jüngste Sohn (Minorat). Ferner wurde den Kolonisten das Recht auf
gemeindliche Selbstverwaltung gewährt; sie unterstanden direkt
der Krone und nicht der inneren Verwaltung des Zarenreichs. Erwähnenswert
ist auch die Zusicherung, das Zarenreich jederzeit ungehindert verlassen
zu dürfen. Die Kolonisten waren im Unterschied zu den Bauern in
Deutschland und zu russischen Bauern keine Leibeigenen, sondern Freie.
Das Manifest Alexanders I. vom 20. Februar 1804 legte besonderen Wert
auf "Einwanderer, welche in ländlichen Beschäftigungen
und Handwerken als Beispiel dienen können ... gute Landwirte, Leute,
die im Weinbau, in der Anpflanzung von Maulbeerbäumen und anderen
nützlichen Gewächsen hinreichend geübt oder die in der
Viehzucht, besonders aber in der Behandlung und Zucht der besten Schafrassen
erfahren sind, die überhaupt alle nötigen Kenntnisse zu einer
rationellen Landwirtschaft haben ..." Im sogenannten Gnadenprivileg
Pauls I. vom 6. September 1800 wurden den Mennoniten noch zusätzliche
Vorrechte eingeräumt (Befreiung vom Kriegs- und Zivildienst für
alle Zeiten, keine Eidesleistung vor Gericht, Gewerbefreiheit u.a.m.)
Wanderwege:
Die
große planmäßige Ansiedlung deutscher Bauern in Russland
begann 1763 und dauerte bis 1842. Einzelne Kolonien wurden noch bis
1862 angelegt. Auf Grund des Manifestes der Zarin Katharina II. begann
nach dem Siebenjährigen Krieg eine Massenauswanderung nach Russland,
vor allem aus Hessen, aber auch aus den Rheinlanden und Württemberg.
Der beschwerliche Weg - damals gab es noch keine Eisenbahnen und Dampfschiffe
- führte zu Lande bis Lübeck und von hier auf dem Wasser nach
Petersburg. Von dort verlief die Weiterreise auf dem Landweg über
Moskau oder auf dem Wasserwege auf der Wolga bis Saratow, wo auf einer
geschlossenen Landfläche 104 deutsche Siedlungen angelegt wurden.
Die zweite größere Auswanderung war die der Mennoniten aus
Danzig-Westpreußen in den Jahren 1789 und dann nochmals ab 1803.
Der Weg ging diesmal über Riga ins Schwarzmeergebiet nach Chortitza
und an die Molotschna. In den Jahren 1804 und 1816/17 bis 1842 fand
die stärkste Auswanderung aus Württemberg statt. Der Weg führte
von Ulm donauabwärts oder zu Land über Podolien in die Gegend
bei Odessa, nach Bessarabien, auf die Krim und in den Südkaukasus.
Die Siedler aus der Pfalz, dem Elsass und Nordbaden kamen in den Jahren
1809/10. Der Reiseweg ging meist über Polen und Podolien vorwiegend
in das Gebiet Odessa, wo viele große katholische Dörfer entstanden.
Die Siedler gaben ihren Kolonien oft die Namen ihrer in der alten Heimat
zurückgelassenen Dörfer und Städte (z.B. Basel, Darmstadt,
Mariental, Rosenberg, Rheinhardt; Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Selz,
Straßburg; Tiege, Tiegenhagen, Altonau, Lichtenau, Orloff,). Insgesamt
wurden im Schwarzmeergebiet, in Bessarabien und im Südkaukasus
181 Mutterkolonien gegründet.